AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbungtreibende

1. Anzeigenauftrag: Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel (Anzeigen, PR, redaktionelle Anzeigen) eines Werbungtreibenden („Auftraggeber“) in einer oder mehreren vom Verlag („Auftragnehmer“) vermarkteten Publikationen. Werbung für Waren bzw. Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden innerhalb eines Auftrags bedürfen einer gesonderten schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

2. Geltungsbereich: Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen

3. Preise: Aufträge werden nach der jeweils gültigen Preisliste in direkter Abwicklung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer berechnet, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Bei Buchung über einen Werbungsmittler (Werbeagentur) gelten die Preise nach der jeweiligen Preisliste zzgl. 15%.

4. Werbeagenturen: Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

5. Anzeigen-Stornierung: Die Stornierung eines Anzeigenauftrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle einer Stornierung eines bestehenden Auftrags bis zum Anzeigenschluss werden dem Auftraggeber 50% der Auftragssumme als pauschales Ausfallhonorar berechnet. Der Auftragnehmer ist frei darin, anstelle der Pauschale den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Eine Stornierung nach Anzeigenschluss ist nicht möglich. Letzter Rücktrittstermin für Titel- und Umschlagseiten ist 90 Tage vor Anzeigenschluss.

6. Platzierungswünsche: Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen.

7. Konkurrenzausschluss: Ein Ausschluss von Aufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden. es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Konkurrenten des Auftraggebers in derselben Ausgabe und in Platzierungsnähe Werbung schalten.

8. Geheimhaltungsvereinbarung: Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, über alle Einzelheiten des Auftrages sowie über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, über die sie im Rahmen der Abwicklung dieses Auftrages Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung besteht auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

9. Kenntlichmachung von Werbemitteln: Werbemittel werden vom Verlag durch Zusätze als solche kenntlich gemacht, wenn aus der Platzierung oder aufgrund der Gestaltung des Werbemittels dessen werbliche Absicht nicht deutlich genug hervorgeht.

10. Ablehnungsbefugnis: Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung der Werbung für den Anbieter unzumutbar ist. Dies gilt auch für einzelne Werbemittel im Rahmen eines Abschlusses. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Darüber hinaus kann der Verlag eine bereits veröffentlichte Werbung zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte in der Werbung selbst beziehungsweise hinter der Werbung oder durch die Verweise vornimmt, und hierdurch die Voraussetzungen von Satz 1 dieser Ziffer erfüllt werden.

11. Urheberrechte: Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet oder genutzt werden.

12. Nutzungsrechte für geliefertes Material: Mit der Lieferung von durch den Verlag zu verarbeitendem Material (z. B. Texte, Fotos) erklärt der Auftraggeber, dass er in Besitz der für die gewünschte Veröffentlichung (z. B. Print, Online) erforderlichen Nutzungsrechte ist. Sofern Personen (z. B. Mitarbeiter, Kunden) abgebildet sind, versichert der Auftraggeber, dass diese mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Die Dokumentation des Einverständnisses obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung angelieferten Materials geltend gemacht werden, frei.

13. Sorgfaltspflicht und Freistellung: Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für das Werbemittel zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Für den Fall der Erstellung von Inhalten durch den Verlag ist dieser mit Abnahme der Inhalte durch den Auftraggeber von der Haftung und Ansprüchen Dritter freigestellt. Der Verlag behält sich gemäß Ziffer 10 vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen.

14. Druckunterlagen: Vom Auftraggeber können druckfertige Dateien nach technischer Vorgabe durch den Auftragnehmer bis spätestens zum Anzeigenschluss kostenfrei angeliefert werden. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Aufwand für die Bearbeitung oder Aufbereitung mangelhaft angelieferter Druckunterlagen wird gemäß jeweils gültiger Preisliste dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

15. Mängel: Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung in einem anderen Werbemittel, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Reklamationen müssen (außer bei nicht offensichtlichen Mängeln) innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.

16. Haftung des Auftragnehmers: Die Haftung des Auftragnehmers ist grundsätzlich begrenzt auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des Verlags, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt ist, somit auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei nicht wesentlichen Vertragspflichten. Insbesondere haftet der Auftragnehmer auch nicht für Leistungsstörungen außerhalb seiner Risikosphäre, insbesondere bei Störungen im Internet, in Folge höherer Gewalt (einschließlich Epidemien und Pandemien) oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste, die dem Auftraggeber durch seine fehlende Mitwirkung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Dies gilt insbesondere für einen Verlust von Daten und/oder Programmen, soweit es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes bleiben unberührt.

17. Verjährung: Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

18. Korrekturabzüge: Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber zur Abnahme geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt. Zwei Korrekturläufe sind bei jedem Auftrag inklusive, jeder weitere Korrekturlauf wird nach jeweils gültiger Preisliste berechnet.

19. Technische Veränderungen des Magazins oder der Webseite, z. B. Format, Papier, Online- Darstellung liegen im Ermessen des Verlages. Der Verlag darf Anzeigen auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber in anderen Medien seines Portfolios, insbesondere Onlinemedien, veröffentlichen.

20. Rechnung, Zahlungsverzug und Stundung: Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Vertragsabschluss, spätestens aber 14 Tage nach erstmaliger Veröffentlichung des Werbemittels. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Übersteigt die Belegungsdauer einen Monat, wird vor Beginn einer Belegungsdauer eine Rechnung über den kommenden Belegungszeitraum gestellt. Der Auftragnehmer behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen. Für elektronische Bezahlsysteme gelten jeweils gesonderte Bedingungen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Werbeschaltungen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel Vorauszahlung verlangen. Dasselbe gilt beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber aufgrund ausstehender Leistungen aus anderen Aufträgen mit dem Verlag ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen den Verlag ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

21. Belegexemplar: Der Verlag stellt dem Auftraggeber ein – auf Wunsch auch mehrere – Belegexemplar(e) zur Verfügung.

22. Gestaltungs-Kosten: Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

23. Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten nach Auftragsablauf.

24. Schriftformklausel: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Schriftform erforderlich.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Mediengruppe Attenkofer | idowapro GmbH & Co. KG

a.) Datenschutz: Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung und aufgrund gesetzlicher Dokumentationspflichten die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Im Rahmen der Auftragsabwicklung bedient sich der Verlag auch der Hilfe externer Dienstleistungsunternehmer und schließt in diesem Fall nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Auftragsbezogene Daten werden vom Verlag nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ihre freiwilligen Angaben werden zusammen mit den für die Abwicklung des Geschäftsvorfalls erforderlichen Angaben von uns und den Unternehmen der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung für Marketingzwecke genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben und um Sie über gleiche oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die für Sie von hohem Interesse sein können, es sei denn, Sie haben bereits Widerspruch eingelegt. Sollten Sie dies jedoch nicht wünschen, können Sie uns den Widerruf jederzeit schriftlich, per Telefax oder E-Mail an folgende Adresse mitteilen:

idowapro Agentur GmbH & Co. KG
Ludwigsplatz 32
94315 Straubing

per Mail: info@golf-faszination.de

b.) Erfüllungsort: Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Straubing.

c.) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

d.) Hinweis zur Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Die Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Herausgeber

idowapro Agentur GmbH & Co. KG
Ludwigsplatz 32
94315 Straubing

Stand 10/2023

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